Es sei nicht möglich, dass sein Pulli über das Gesicht gerutscht sei (Vollzugsbericht zur Videobefragung, S. 21). Der Beschuldigte habe am xx. März 2022 wissen können, dass er das nicht gewollt habe. Er habe es oft genug gesagt. Er habe das Gefühl, dass der Beschuldigte ihn hätte hören sollen, als er hinter ihm gestanden sei. Auch am Anfang, als er noch nicht auf der Liege gelegen habe, sei er einmal zusammengesackt, weil es ihm körperlich nicht gut gegangen sei. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb er das alles nicht gewollt habe an diesem Tag. Seine Beine hätten kurz nachgegeben (Vollzugsbericht zur Videobefragung, S. 16). Er habe gesagt "nein, ich will das nicht.