Dies könnte eine Erklärung sein, weshalb er nicht genauer erläuterte, was der Beschuldigte genau gemacht habe (vgl. dazu die Bestätigung Aussagefähigkeit von lic. phil. E._____ vom 8. Mai 2023, wonach im Jahr 2022 eine detaillierte Aussage noch nicht möglich gewesen sei, Beilage 1 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 19. Mai 2023 - 15 -