Er habe den Beschwerdeführer nicht einmal angefasst. Es stimme nicht, dass er den Beschwerdeführer mit den Händen am Hals gewürgt habe. Er habe ja in den Chats immer gesagt, dass er nichts machen werde vor dem 16. Geburtstag. Dann könne ja gar nicht sein, dass etwas davor gelaufen sei mit dem Beschwerdeführer (Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 1. September 2022, S. 5). Er würde die Altersgrenze von 16 Jahren nie "überschreiten" (Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 1. September 2022, S. 6). Es sei immer nur spielerisch gewesen und hätte nichts mit sexuellen Handlungen mit Kindern zu tun (Polizeirapport vom 28. Dezember 2022, S, 5 [Untersuchungsakten, Register 5]).