Der Beschuldigte gab anlässlich seiner Einvernahme vom 1. September 2022 an, dass vor dem yy. März 2022 nie etwas Sexuelles gelaufen sei, es sei ein "Game" gewesen, ein gegenseitiges Provozieren. Mehr sei nicht gewesen, er sei auch vor dem 16. Geburtstag nie allein mit dem Beschwerdeführer gewesen, weder im Laden noch irgendwo draussen. Er habe es nicht nötig, jemanden zu vergewaltigen. Es sei nichts passiert (Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 1. September 2022, S. 3 [Untersuchungsakten, Register 6]). Es sei anlässlich der Treffen vor dem 16. Geburtstag nie zu sexuellen Handlungen oder Gewalt gekommen. Er habe den Beschwerdeführer nicht einmal angefasst.