Der Beschwerdeführer habe angegeben, diese sexuellen Handlungen dann jeweils freiwillig auch ausgeführt zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschwerdeführer 15 Jahre alt gewesen (S. 2 [Untersuchungsakten, Register 5]; vgl. auch Polizeirapport vom 28. Dezember 2022, S. 2 und 4 [Untersuchungsakten, Register 5]).