Gemäss Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 12. April 2022 hätten sich der Beschwerdeführer und der Beschuldigte etwa sechs Mal im […] in G. getroffen. Die ersten zwei Treffen seien rein freundschaftlich gewesen. Anschliessend sei das Ganze intimer geworden in Richtung BDSM (bondage, discipline [or domination], sadism [or submission], masochism), jedoch ohne Küssen und Geschlechtsverkehr. Der Beschuldigte habe dem Beschwerdeführer ein paar Sachen in "sexueller Richtung" gesagt, welche er machen solle. Der Beschwerdeführer habe angegeben, diese sexuellen Handlungen dann jeweils freiwillig auch ausgeführt zu haben.