Schliesslich schrieb der Beschwerdeführer seiner Kollegin D._____ (am 4. Februar 2022) in Bezug auf das Würgen am Hals, dass er und der Beschuldigte sich sehr nahe gekommen seien und sein Hals jetzt eine Pause brauche bzw. (am 14. Februar 2022) dass er gerade einen Schock gehabt habe, weil er gedacht habe, sein Hals sei blau, es sei aber wohl nur das Licht, sonst hätte er "fette" Probleme (vgl. Zitate in der Eingabe des Beschwerdeführers vom 19. Mai 2023 [Untersuchungsakten, Register 3]).