zur Videobefragung, S. 10). Er habe das "Safeword" benutzt, als der Beschuldigte ihm das erste Mal die Hose ausgezogen habe und er das nicht so angenehm empfunden habe. Der Beschuldigte habe dann weitergemacht und er sei davon ausgegangen, dass er es nicht gehört habe (Vollzugsbericht zur Videobefragung, S. 13). Das eine Mal vor dem xx. März 2022, als der Beschuldigte ihm die Hosen heruntergelassen habe und er das "Safeword" gebraucht habe, sei nicht in Ordnung gewesen (Vollzugsbericht zur Videobefragung, S. 18). Schliesslich schrieb der Beschwerdeführer seiner Kollegin D.___