6.2. 6.2.1. Währenddem sich die Strafanzeige und der Strafantrag des Beschwerdeführers auf den Vorwurf der Vergewaltigung am xx. März 2022 konzentrierte, gab der Beschwerdeführer anlässlich seiner Videobefragung vom 20. Juni 2022 an, der Beschuldigte habe auch vor seinem 16. Geburtstag am yy. März 2022 "etwas gemacht" (Vollzugsbericht zur Videobefragung [Untersuchungsakten, Register 6], S. 7). Es sei nach einigen freundschaftlichen Treffen mit nur Reden zu "solchen Sachen" gekommen, nachdem sie sich in den Chats mit dem Beschuldigten zu sexuellen Themen ausgetauscht hätten.