6. 6.1. Vorab ist festzustellen, dass in rechtlicher Hinsicht die Situationen vor und nach dem 16. Geburtstag des Beschwerdeführers am yy. März 2022 unterschieden werden müssen. D.h. es steht einerseits die Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen (Art. 187 StGB) und andererseits ein Angriff auf die sexuelle Freiheit und Ehre (Art. 189 StGB bzw. Art. 190 StGB) zur Diskussion. In Bezug auf die fraglichen sexuellen Handlungen mit einem Kind kann bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Altersunterschied zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten mehr - 12 -