Das Verfahren sei nicht mit Befragung des Beschwerdeführers weiterzuführen. Die Staatsanwaltschaft Baden sei korrekterweise zur Auffassung gekommen, dass eine Anklageerhebung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Freispruch des Beschuldigten führen würde. Bevor der Beschwerdeführer 16 Jahre alt gewesen sei, sei es zu keinen sexuellen Handlungen zwischen ihm und dem Beschuldigten gekommen. Dies zeige auch der Chatverlauf. -7-