Der 35-jährige und sich als "Meister" aufdrängende Beschuldigte habe ein psychisches Machtverhältnis über den zwei Tage zuvor 16 Jahre alt gewordenen und psychisch angeschlagenen Beschwerdeführer geschaffen. Es handle sich um das Ausnutzen einer "kognitiven Unterlegenheit und Abhängigkeit in emotionaler und sozialer Hinsicht". Es sei nicht auszuschliessen, dass ein Gericht in Würdigung der entsprechenden Aussagen und Aspekte zu einem Urteil zulasten des Beschuldigten komme. Entsprechend sei auch bezüglich dieses Tatvorwurfs nach dem Grundsatz in dubio pro duriore Anklage zu erheben.