Beschuldigten am yy. März 2022 (= 16. Geburtstag des Beschwerdeführers) gefolgt sei, der zu einer Notfallkonsultation im Kantonsspital Baden am zz. März 2022 geführt habe. Es erscheine nicht plausibel und sei auch aus dem Kontext der aktenkundigen Chats klar ersichtlich, dass der Beschwerdeführer einen Tag später erneut Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten hätte vollziehen wollen. Der 35-jährige und sich als "Meister" aufdrängende Beschuldigte habe ein psychisches Machtverhältnis über den zwei Tage zuvor 16 Jahre alt gewordenen und psychisch angeschlagenen Beschwerdeführer geschaffen.