würdigen. Vielmehr habe sie in Zweifelsfällen Anklage zu erheben bzw. das Verfahren weiterzuführen, dies insbesondere beim Vorwurf schwerer Delikte, wie auch im vorliegenden Fall. Die Würdigung der Beweiskraft ergänzender Abklärungen sowie der finale Entscheid über Schuld oder Unschuld des Beschuldigten werde dem Gericht überlassen sein.