3.5. Die Staatsanwaltschaft Baden verzichtete mit Eingabe vom 8. Januar 2024 auf eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort des Beschuldigten. 3.6. Der Beschwerdeführer verzichtete mit Eingabe vom 19. Januar 2024 auf eine Stellungnahme zu den Beschwerdeantworten des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft Baden. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: