und konstituierte er sich als Strafkläger. Anlässlich seiner Videobefragung vom 20. Juni 2022 gab A._____ an, der Beschuldigte habe auch vor seinem 16. Geburtstag am yy. März 2022 "etwas gemacht". 2. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen, angeblich begangen zu unbekannten Zeitpunkten vor dem yy. März 2022 sowie am xx. März 2022 in [Ort], mit Verfügung vom 21. September 2023 ein. Diese Einstellungsverfügung wurde am 22. September 2023 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.