" 1. Die angefochtene Verfügung vom 19. Oktober 2023 (STA1 ST.2023.8478) der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau betreffend Anordnung einer Blut- und Urinprobe und ärztlichen Untersuchung sei aufzuheben. 2. Ein allfällig bereits vorliegender Bericht der Gutachtensstelle bezüglich der gewonnenen Urin- und Blutprobe sei zu vernichten.