Es mag sodann zwar zutreffen, dass die Beschwerdeführerin nicht 200 Katzen hält. Fest steht jedoch, dass die Beschwerdeführerin eine grosse, kaum oder nur schwer zählbare Anzahl an Katzen hält und die beschuldigte Person daher lediglich eine Schätzung abgeben konnte. Sowohl das Veterinäramt wie auch das Ehepaar E._____ und F._____ führten aus, dass es von Katzen nur so gewuselt habe. Das Veterinäramt spricht sodann von "unzähligen Katzen". Ferner hat die Beschwerdeführerin einmal zwei Termine für insgesamt 20 Katzenbabys bei der C._____ AG [eine Kleintierpraxis] vereinbart und auch E.___