Das Veterinäramt erwägt gemäss einem Schreiben vom 23. August 2023 gegenüber der Beschwerdeführerin ein vollumfängliches und zeitlich unbeschränktes Tierhalteverbot auszusprechen. In der Begründung verweist das Veterinäramt auf mehrere strafrechtliche Verurteilungen der Beschwerdeführerin wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz sowie auf eine nicht der Tierschutzgesetzgebung entsprechende Haltung von verschiedenen Tierarten (Rindvieh, Ziegen, Wollschweine, Hunde und Katzen; Beizugsakten Veterinärdienst act. E-25). Ob das Veterinäramt das vollumfängliche und unbeschränkte Tierhalteverbot mittlerweile verfügt hat, lässt sich den Beizugsakten nicht entnehmen.