Überdies meldeten E._____ und F._____, dass sie in der Woche vom 7. August 2023 festgestellt hätten, dass in ihrem Stall eine Katze mit zwei neugeborenen Kätzchen liege. Es müsse davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Katze, welche in ihrem Stall ihren Jungen zur Welt gebracht habe, ebenfalls um eine Katze der Beschwerdeführerin gehandelt habe. Die Katze mit den Jungtieren sei bereits am folgenden Tag nicht mehr auffindbar gewesen. Ob die Tiere überlebt hätten, entziehe sich ihrer Kenntnis (Beizugsakten Veterinärdienst act. F-28.1 bis F-28.7).