Mit Anwaltsschreiben vom 20. Juni 2023 stellte die Beschwerdeführerin die Feststellungen des Veterinäramts sinngemäss in Abrede und behauptete namentlich, lediglich vier Kätzinnen und einen Kater zu halten, die Katzen beiden Geschlechts ab Erreichen der Geschlechtsreife zu kastrieren und -9-