Betreffend die vorliegend interessierende Haltung der Katzen wird im Kontrollbericht des Veterinäramts festgehalten, dass eine Kontrolle nur durch die Fenster des Wohngebäudes möglich gewesen sei, da die Beschwerdeführerin auf dem Hof nicht angetroffen worden und ein Betreten des Wohngebäudes daher nicht möglich gewesen sei. Durch die Fenster hätten jedoch unzählige adulte Katzen und Katzenwelpen gesehen werden können und zwar sowohl im Erdgeschoss wie auch auf dem Dachstock. Es habe regelrecht von Katzen gewuselt. Der Boden sei – soweit einsehbar – teilweise mit Katzenkot verschmutzt und durch das Fenster sichtbare Katzenkistchen seien nicht gereinigt gewesen.