führte das Veterinäramt des Kantons Aargau am 25. April 2023 (15.30 bis 16.45 Uhr) eine unangemeldete Kontrolle der Tierhaltung auf dem Hof der Beschwerdeführerin durch, wobei diverse nicht mit der Tierschutzgesetzgebung übereinstimmende Umstände betreffend verschiedene Tierarten festgestellt wurden. Betreffend die vorliegend interessierende Haltung der Katzen wird im Kontrollbericht des Veterinäramts festgehalten, dass eine Kontrolle nur durch die Fenster des Wohngebäudes möglich gewesen sei, da die Beschwerdeführerin auf dem Hof nicht angetroffen worden und ein Betreten des Wohngebäudes daher nicht möglich gewesen sei.