4.2. 4.2.1. Gestützt auf die Meldung der unbekannten beschuldigten Person vom 21. März 2023 (Beizugsakten Veterinärdienst act. F-2) führte das Veterinäramt des Kantons Aargau am 25. April 2023 (15.30 bis 16.45 Uhr) eine unangemeldete Kontrolle der Tierhaltung auf dem Hof der Beschwerdeführerin durch, wobei diverse nicht mit der Tierschutzgesetzgebung übereinstimmende Umstände betreffend verschiedene Tierarten festgestellt wurden.