Die Beschwerdeführerin halte sich an das geltende Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutzverordnung und halte die Katzen artgerecht. Die Haltung von bis zu 200 Tieren im Keller wäre tierschutzwidrig und in hohem Masse verwerflich. Zudem wäre eine Bewilligung für das Halten einer so grossen Anzahl von Katzen notwendig, wobei die Grenzwerte für Würfe bei einer so grossen Anzahl offensichtlich nicht mehr eingehalten wären und eine Haltung im Keller offensichtlich auch nicht der Tierschutzverordnung entsprechen würde.