3. In der Beschwerde führt die Beschwerdeführerin zusammengefasst Folgendes aus: -5- Zwar entspreche es der Wahrheit, dass die Beschwerdeführerin Katzen auf ihrem Hof halte und es gelegentlich einen Wurf gebe. Die Behauptung, die Beschwerdeführerin halte bis zu 200 Katzen, sei aber absurd, übertrieben und böswillig. Die Katzen würden überdies zwar im Wohngebäude des Hofs gehalten, hätten aber keinen Zugang zum Keller (Beschwerde Rz. 8).