Den beigezogenen Akten des Veterinärdienstes des Kantons Aargau könne entnommen werden, dass anlässlich der Kontrolle vom 25. April 2023 auf dem Hof der Beschwerdeführerin durch das Fenster des Wohnhauses unzählige adulte Katzen und Katzenwelpen gesehen worden seien und es regelrecht vor Katzen gewuselt habe. Weiter könne den Akten entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin selbst angegeben habe, am 20. Juni 2023 fünf adulte Katzen zu halten und weiter angegeben habe, im Jahr 2023 drei Würfe zu je fünf Kätzchen pro Wurf und im Jahr 2022 17 Welpen aus vier Würfen gehabt zu haben. Schliesslich sei der Tierschutzmeldung der C.__