1. Mit Eingabe vom 3. August 2023 an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg erhob die Beschwerdeführerin Strafantrag wegen Verleumdung, eventualiter üble Nachrede, gegen Unbekannt. Sie führte aus, sie habe erfahren, dass der (damaligen) Amtstierärztin Dr. med. vet. B._____ vom Veterinärdienst des Kantons Aargau im Rahmen einer Kontrolle am 21. März 2023 eine Meldung aus der Bevölkerung zugekommen sei. Eine unbekannte Person habe wider besseres Wissen behauptet, dass die Beschwerdeführerin eine Katzenzucht mit bis zu 200 Tieren betreibe bzw. bis zu 200 Katzen im Keller halte. Diese Meldung habe Dr. med. vet.