Es stimme eben gerade nicht, dass er unberechenbar sei. Aus der Einvernahme vom 14. November 2023 sei erkennbar, dass er ein normaler Mensch sei, wenn er keine Drogen nehme und keinen Alkohol trinke, dass er es sehr ernst meine mit einer Therapie (diese werde in der Einvernahme mehrfach von ihm aus erwähnt), sobald er in Freiheit sei, dass er sich von seiner Frau scheiden lassen wolle und es akzeptiere, dass sie kein Paar mehr seien, getrennte Wege gingen und für die Kinder eine gute Lösung fänden. Völlig falsch sei weiter die Behauptung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, dass der Beschwerdeführer ein Kontaktverbot gegenüber seiner Frau nicht akzeptieren würde.