5.1.5. Mit Stellungnahme vom 20. November 2023 bestätigt der Beschwerdeführer, die von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erwähnten Schreiben verfasst zu haben. Er habe aber von sich aus, d.h. bevor er von der Beschlagnahme der Schreiben erfahren habe, den Kindern nochmals geschrieben und erklärt, wie das Ganze gemeint gewesen sei. Weiter seien die beschlagnahmten Schreiben auch in der letzten Einvernahme vom 14. November 2023 thematisiert worden. Dabei habe der Beschwerdeführer erklärt, wie die Tradition in seinem Heimatland sei, er aber nicht mehr danach lebe, weil er diese Tradition veraltet finde und für ihn Frau und -9-