Mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 habe der Beschwerdeführer ausgeführt, er mache sich grosse Sorgen, dass sie ihn als Noch-Ehemann betrügen könnte und sie wisse genau, was er in diesem Fall machen würde; es wäre ganz schlecht für alle. Die Äusserungen des Beschwerdeführers in den Schreiben liessen ihn unberechenbar erscheinen und würden die vom Gutachter attestierte hohe Wahrscheinlichkeit für künftige Delinquenz, insbesondere für Gewaltstraftaten untermalen.