5.1.4. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verweist mit ihrer Beschwerdeantwort auf das Haftverlängerungsgesuch sowie die angefochtene Verfügung. Ergänzend reicht sie fünf zwischenzeitlich beschlagnahmte durch den Beschwerdeführer an seine Kinder G._____ und D._____ gerichtete Schreiben ein. Darin äussere dieser auffällig oft, er sei eifersüchtig und hoffe, dass seiner Ehefrau bewusst sei, dass sie immer noch ein Ehepaar seien und sie sich entsprechend zu benehmen habe. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 habe der Beschwerdeführer ausgeführt, er mache sich grosse Sorgen, dass sie ihn als Noch-Ehemann betrügen könnte und sie wisse genau, was er in diesem Fall machen würde;