Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2) sowohl zum Untersuchungszeitpunkt als auch zum Deliktszeitpunkt auszugehen sei und beim Beschwerdeführer eine hohe Wahrscheinlichkeit für schwergradige "Hands-on-Delikte" bestehe. Mit Blick auf diese äusserst ungünstige Prognose müsse nach wie vor ernsthaft befürchtet werden, dass der Beschwerdeführer seine Drohung, seine Familie "fertig zu machen", sowie die von ihm niedergeschriebenen Todesdrohungen auf der "Todesliste", in Freiheit ausführen würde. Dies umso mehr, als die Ausführungsgefahr nunmehr gutachterlich bestätigt sei.