- Es sei ein Kontaktverbot gegenüber seiner Ehefrau und zu B._____ zu erlassen, in der Form, dass er sie weder persönlich noch schriftlich, noch per E-Mail, noch per Telefon oder WhatsApp kontaktieren dürfe. - Weiter sei dem Beschuldigten ein Rayonverbot aufzuerlegen, dass er sich 200 Meter von der ehelichen Wohnung an der […] Q._____ entfernt aufhalten soll. - Weiter sei dem Beschuldigten die Auflage zu erteilen, wöchentlich Urinproben abzugeben und die Resultate selbständig und unaufgefordert der Staatsanwaltschaft einzureichen.