Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 19. Oktober 2023 betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Drohung, Beschimpfung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 18. Juli 2023 versetzte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau den Beschwerdeführer bis zum 14. Oktober 2023 in Untersuchungshaft.