keine hohen Anforderungen zu stellen sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_188/2018 vom 23. Juli 2018 E. 2.3 mit Hinweisen). Massgebend für die Beurteilung der Angemessenheit des Bezugs einer Verteidigung sind die Umstände, die im Zeitpunkt der Mandatierung bekannt waren (Urteil des Bundesgerichts 6B_1472/2021 vom 30. Mai 2022 E. 3.4.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_188/2018 vom 23. Juli 2018 E. 2.5).