Anfechtungs- Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom gegenstand 9. Oktober 2023 / Entschädigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 stellte C._____ (fortan: Privatkläger) bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafantrag gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) wegen übler Nachrede i.S.v. Art. 173 Ziff. 1 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, eventualiter Verleumdung i.S.v. Art. 174 Ziff. 1 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, sowie wegen allen weiteren in Frage kommenden Straftatbeständen und konstituierte sich als Privatkläger.