2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ordnete am 19. Oktober 2023 mündlich die Abnahme und Auswertung einer Blut- und Urinprobe sowie die ärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers auf Anzeichen von Fahrunfähigkeit hin an. Die Blutentnahme und die ärztliche Untersuchung, nicht aber die Urinasservierung, wurden am 19. Oktober 2023 durchgeführt. Mit Verfügung vom 20. Oktober 2023 bestätigte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ihre am 19. Oktober 2023 mündlich erfolgten Anordnungen (Ziff. 1) und wies die Kantonspolizei Aargau an, den Beschwerdeführer zur Sache und zur Person zu befragen (Ziff. 2).