Die Beschuldigte wird zu einer vollständigen Alkoholabstinenz verpflichtet. Die Einhaltung dieser Anordnung ist mittels Abstinenzkontrollen im Zentrum für Forensische Psychiatrie ambulant [ZFPA] der Klinik für Forensische Psychiatrie [KFP] der PDAG in Königsfelden zu überprüfen (Aufgebot in nicht vorbestimmten Zeitabständen durch das ZFPA). 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 75.00, zusammen Fr. 1'075.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Zustellung an: […]