1.3 erlassene Ersatzmassnahme der kontrollierten Alkoholabstinenz ist in Gutheissung des entsprechenden Eventualantrags der Beschwerdeführerin dahingehend zu ändern, dass die besagten Kontrollen nicht im IRM Aarau stattzufinden haben, sondern im ZFPA der KFP der PDAG in Königsfelden. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. - 21 -