Dass sie im psychiatrischen Gutachten nicht ausdrücklich empfohlen wurde, ändert nichts daran, dass sie als wichtiger Teil des Behandlungskonzepts und damit auch als erforderlich und (wie die eigentliche Behandlung) zumutbar zu betrachten ist. Einer Eingabe der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 25. Januar 2023 an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ist denn auch ohne Weiteres zu entnehmen, dass B. zwar die Durchführung der Abstinenzkontrollen im IRM Aarau für unzumutbar hält, nicht aber die Abstinenzkontrollen an sich, bietet er doch an, diese im ZFPA in Königsfelden durchzuführen.