Die von der Beschwerdeführerin anstelle verbindlicher Ersatzmassnahmen vorgeschlagene Alternative, darauf zu vertrauen, dass sie die angestrebten Ziele auch auf gänzlich freiwilligem Wege zu erreichen vermag, wirkt vor diesem Hintergrund nicht überzeugend. Vielmehr ist zumindest derzeit noch konkret zu befürchten, dass ihre eigenen Bemühungen ohne verbindliche Massnahmen bereits an der ersten Krise scheiterten.