Das Risiko weiterer Straftaten wie bisher wird im psychiatrischen Gutachten als moderat bis hoch bezeichnet. In dieser Prognose bereits mitberücksichtigt ist offenbar eine zwischenzeitlich mit therapeutischer Unterstützung eingetretene Stabilisierung, die im psychiatrischen Gutachten aber noch nicht als ein anhaltender Erfolg im Sinne einer ausreichenden Stabilität, Emotionsregulation und Impulskontrolle gewertet wird. Hierfür brauche es noch viel an Zeit, Geduld und Engagement aller Beteiligten (psychiatrisches Gutachten Seite 61). Deshalb und weil man gemäss psychiatrischem Gutachten (Seite 70) selbst bei Durchführung einer ambulanten Behandlung i.S.v.