"verängstigt, angespannt und nervös" gefühlt habe, was durchaus nachvollziehbar ist und veranschaulicht, dass die Drohungen der Beschwerdeführerin für die davon unmittelbar Betroffenen eben keinesfalls harmlos oder auch nur "lästig" waren, sondern im Gegenteil mutmasslich gerade psychisch sehr belastend. Dies ergibt sich etwa auch plastisch aus den Berichten der Stadtpolizei Aarau vom 3. Juni 2022, 13. Juli 2022, 6. August 2022 und 15. September 2022 (Beilagen zum Haftantrag vom 12. Oktober 2022), in denen unter Bezugnahme auf konkrete Vorkommnisse, die zu für alle Beteiligten gefährlichen Polizeieinsätzen hätten führen können, die zu-