Gemäss im psychiatrischen Gutachten (Seite 21) wiedergegebenen Aussagen ihres damals behandelnden Arztes soll die Beschwerdeführerin sich damals 1.5 bis 2 Meter vor ihm befunden haben, das Messer mit beiden Händen gegen ihren Bauch gehalten und eine Entschuldigung der Kantonspolizei Aargau gefordert haben, ansonsten sie sich umbringe. Weiter habe der behandelnde Arzt angegeben, dass er sich - 14 -