5.1.2. Die Beschwerdeführerin sieht sich insbesondere mit dem Vorwurf der im Zeitraum Juni – August 2022 stattgefundenen mehrfach versuchten Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 1 StGB konfrontiert (zu den konkreten Drohungen vgl. Haftantrag der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau vom 12. Oktober 2022, S. 2). Ausserdem wird ihr i.S.v. Art. 128bis StGB zur Last gelegt, im Zeitraum September 2021 – September 2022 verschiedenen Behörden mittels einer dreistelligen Anzahl von E-Mails und Telefonaten grundlos mit Suizid gedroht und so mehrere Polizeieinsätze ausgelöst zu haben