Es gehe um eine "gute" Therapie und eine "liebevoll stützende Begleitung". Die von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragten und vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau abgesegneten Ersatzmassnahmen fänden im psychiatrischen Gutachten keine Stütze und hätten bei ihr bereits zu einem krankheitsbedingt kontraproduktiven "grossen Durcheinander" geführt (Ziff. 25).