Weil die in Frage stehenden Ersatzmassnahmen kontraproduktiv seien und sie gar gefährden könnten, könnten sie logischerweise nicht verhältnismässig sein (Ziff. 17). Einer erheblichen psychischen Erkrankung, die sich primär selbstgefährdend auswirke, dürfe nicht mit einem "laienhaft gebastelten Zwangskorsett" begegnet werden. Was es brauche, lasse sich Seite 66 des psychiatrischen Gutachtens entnehmen. Es gehe um eine "gute" Therapie und eine "liebevoll stützende Begleitung".