Die Beschuldigte wird zu einer vollständigen Alkoholabstinenz verpflichtet. Die Einhaltung dieser Anordnung ist mittels wöchentlicher Abstinenzkontrollen im Ambulatorium Forensik des ZFPA Königsfelden der PDAG zu überprüfen. -5- 2. Im Übrigen wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde abgewiesen." 3.3. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau teilte mit Eingabe datiert vom 31. Januar 2023 (Postaufgabe am 1. Februar 2023) mit, unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheids auf eine Vernehmlassung zu verzichten.