3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts verfügte am 30. Januar 2023 Folgendes: " 1. Gestützt auf das Gesuch der Beschwerdeführerin in der Beschwerde vom 23. Januar 2023 und in Anwendung von Art. 388 Abs. 1 StPO wird Dispo- sitiv-Ziffer 1.3 der Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 10. Januar 2023 für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: